Was ist die Kinder- und Jugendhilfe?

Kinder- und Jugendhilfen sind Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger für junge Menschen und deren Familien. Die Kinder- und Jugendhilfe fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Sie schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren. Weitere Leitziele der Kinder- und Jugendhilfe sind:


  • Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen
  • Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen
  • Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung
  • Schaffen und Erhalten von positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt






An wen richtet sich die Kinder- und Jugendhilfe?

Die Kinder- und Jugendhilfe richtet sich an alle jungen Menschen unter 27 Jahren. An alle Mütter, Väter und Personen­sorgeberechtigten, die in Deutschland leben. Das sind:


  • Kinder (unter 14 Jahren)
  • Jugendliche (zwischen 14 und unter 18 Jahren)
  • Junge Volljährige (zwischen 18 und unter 27 Jahren)
  • Personensorgeberechtigte (in der Regel die Eltern, gegebenenfalls auch ein Elternteil allein, ein Vormund oder Pfleger)

Ansprechpartner

Ansprechpartner für entsprechende Hilfen sind die örtlichen Jugendämter. Unmittelbare Ansprechpartner sind aber auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort - beispielsweise Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie und die Arbeiterwohlfahrt.


Kosten der Leistungen

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. In einigen Fällen können auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden.





Kostenbeteiligung der Eltern

Einige Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bedürfen der finanziellen Unterstützung der Eltern. Dazu zählt zum Beispiel die Unterbringung außerhalb der Familie. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung werden die sozialen Aspekte der Familie berücksichtigt.


Kostenlose Hilfsangebote

Eine Vielzahl von Jugendhilfeleistungen wird kostenlos erbracht. Hierzu zählen unter anderem:


  • Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Erziehungsberatung
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Aufwendungen für den Erziehungsbeistand und den Betreuungshelfer
  • Sozialpädagogische Familienhilfe




§ Rechts­grundlage

Hilfsangebote und Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien sind im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Eine Übersicht über die darin definierten Aufgaben finden Sie in der Broschüre "Kinder- und Jugendhilfe" des Bundesfamilienministeriums.
Darüber hinaus sind unterschiedliche Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien im


 ► Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches,
► Unterhaltsvorschussgesetz und
► Kinder- und Jugendschutz


gesetzlich geregelt. Sie sind wichtige Instrumente, um das Wohl von Kindern zu sichern. Die Kostenbeteiligung ist im SGB VIII (§§ 90 ff.) und der Kostenbeitragsverordnung in der Kinder- und Jugendhilfe näher geregelt